Baubewilligung

  Die benötigten Formulare erhalten Sie in der Gemeinde und sind der Gemeinde wieder zuzustellen. Die Gebühren dafür sind auf zwei oder drei Jahre verteilt und nicht sofort fällig. (Departement ca. 1 Jahr). Bevor Sie Ihr Gesuch abgeben, können Sie sich beim zuständigen Bauamt über die Richtigkeit Ihres Baugesuches erkundigen. Im allgemeinen ist das Bauamt hilfsbereit, besonders im Winter und im Frühjahr,d.h.ausserhalb der Saison.
Das Aufstocken der Gebäude ist untersagt. Dies ist schwer verständlich, wenn Sie ein Gebäude kaufen, welches ursprüglich für kleinere Bewohner gebaut wurde. (Die alten Einwohner der Provence waren eher kleine Leute)

Von nun an ist es an Ihnen und nicht vorher. Unter keinen Umständen die Fassaden der Gebäude vorher renovieren. Das gibt Ärger. Mit dem Innenausbau können Sie nach dem Kaufvertrag los legen, Sie sollten aber vorher schnell beim DDE (direction départementale de l'équipement) nachfragen.

Mit dem Innenausbau können Sie bereits nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages los legen. Besser ist jedoch, vorher noch schnell beim DDE nachzufragen. Legen Sie besonderen Wert darauf, die Gebäudeaussenseite nicht zu beschädigen oder diese in irgend welcher Art auch immer - zu verändern oder zu reparieren.

Die Baugesetze in Frankreich gleichen sich nach und nach den EU Normen an. So ist zum Beispiel ein Bauen ohne Anschluss an die öffentliche Abwasserleitung in Zukunft europaweit nicht mehr möglich.